Unsere Reitanlage verfügt über eine Reithalle, einen großen Außenreitplatz, einen Longierzirkel sowie einen großen Springrasenplatz.
Anlagenordnung
Jeder Reiter, der die Reitanlage nutzt, muss ein Mitglied des Vereins
„Delbrücker Land Westenholz“ sein.
Reiter unter 18 Jahren müssen einen Reithelm
tragen.
Mitglieder über 18 Jahren werden aus versicherungsrechtlichen Gründen
ebenfalls angehalten, einen Reithelm zu tragen.
Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu
führen.
Longieren (ohne Reiter) in der Reithalle und auf dem Außenplatz ist
nicht erlaubt. Es darf grundsätzlich nur noch draußen auf dem Longenplatz longiert werden.
Freilaufenlassen der Pferde in der Halle ist ganzjährig nicht
gestattet.
Vor Verlassen der Reithalle bzw. des Außenreitplatzes müssen den Pferden auf
dem Sand die Hufe ausgekratzt werden. Anfallender Dreck außerhalb der Reitplätze wird eigenständig beseitigt.
Pferdeäpfel sind auf dem gesamten Außengelände (Reitplätze, Halle und Wege)
nach jeder Benutzung aufzusammeln. Die dafür bereitgestellten Schubkarren sind zu nutzen.
Hindernisaufbauten sind nach Gebrauch wieder zu
vervollständigen.
Sachbeschädigungen sind dem Vorstand zu melden.
Nach dem Freispringen ist Bodenpflege vorzunehmen. Die Nutzung von
Turnierhindernissen ist zum alltäglichen Gebrauch untersagt.
Nach Nutzung der Reitanlage sind Licht- bzw. die Radioanlage
auszuschalten.
Die Anlage ist nach Verlassen vom Nutzer abzuschließen.
Jedes Mitglied hat für Sauberkeit auf dem gesamten Gelände und zur Erhaltung der Reitanlagenordnung
zum Wohle aller zu sorgen.